Verhütungsmittelfonds

Auf Initiative der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Landkreis Heidekreis ist ein Fonds eingerichtet worden, aus dem Zuschüsse für alle Verhütungsmittel für Frauen und Männer gewährt werden können.

Wer kann einen Antrag stellen?

Frauen und Männer, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAFÖG beziehen, die Wohngeld oder BAB bekommen, und für die die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger übernommen werden.

Was kann beantragt werden?

Der Zuschuss kann für alle Verhütungsmittel gewährt werden, ob ärztlich verordnet oder nicht (z. B. Pille, Spirale, Verhütungsring und auch für Kondome). Ebenso gibt es einen Zuschuss für eine Vasektomie bzw. Sterilisation.   

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge werden für Männer und Frauen aus dem südlichen Teil des Landkreises vom Diakonischen Werk Walsrode bearbeitet und genehmigte Gelder ausgezahlt.

Es besteht kein Anspruch auf Leistungen. Gelder können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt werden.

Nadja Bernhardi