Verhütungsmittelfonds

Auf Initiative der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Landkreis Heidekreis ist ein Fonds für Verhütungsmittel eingerichtet worden, aus dem Zuschüsse für Frauen und Männer ab 21 Jahren gewährt werden können.

Wer kann einen Antrag stellen?

Frauen und Männer, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAFÖG beziehen, die Wohngeld oder BAB bekommen, und für die die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger übernommen werden.

Was kann beantragt werden?

Der Zuschuss kann für ärztlich verordnete Verhütungsmittel gewährt werden (z. B. Pille, Spirale, Drei-Monats-Spritze). Bei Männern: Zuschuss für eine Vasektomie. Bei Frauen: Zuschuss für eine Sterilisation.   

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Anträge werden für Männer und Frauen aus dem südlichen Teil des Landkreises vom Diakonischen Werk Walsrode bearbeitet und genehmigte Gelder ausgezahlt.

Es besteht kein Anspruch auf Leistungen. Gelder können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt werden.

Nadja Bernhardi